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Arbeitsrecht

Die Arbeitsrechtler von WERNER Rechtsanwälte Informatiker beraten in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Unser Ziel ist es, die „Stellschraube Arbeitsrecht“ für Ihren unternehmerischen Erfolg einzusetzen. Ihre betrieblichen Bedürfnisse stehen bei uns im Focus und wir beraten Sie entsprechend. Auch hinsichtlich der stetigen Veränderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Deshalb legen wir besonderen Wert darauf, durch ständige Weiterbildung auf der Höhe der Zeit zu sein.

Unsere Mandanten sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Organmitglieder, leitende Angestellte oder Selbstständige.

Schwerpunkte im individuellen Arbeitsrecht sind die Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Wir beraten Unternehmen bei Betriebsänderungen, Unternehmensrestrukturierungen, Sanierungsfällen oder in der Insolvenz. Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten bieten wir Rechtsrat bei Vertrags- und Haftungsfragen.

Im kollektiven Arbeitsrecht sind die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie das Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht die Schwerpunkte unserer Beratung.

Darüber hinaus vertreten wir in Streitfällen unsere Mandanten in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Maike Koch

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
maike.koch(at)werner-ri.de