rauf

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

+49 (0) 221 / 97 31 43 - 0

Sie brauchen rechtliche Beratung? Dann rufen Sie uns an für eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung. Bundesweit!

info@werner-ri.de

Gerne können Sie uns Ihr rechtliches Anliegen per E-Mail schildern. Sie erhalten zeitnah eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung von uns.

Arbeitszeugnisse

Jeder Arbeitnehmer hat sofort nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Erstellung eines Arbeitszeugnisses. Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend sein und darf ihn in seinem weiteren beruflichen Fortkommen nicht einschränken. Hier ist es für den juristischen Laien schwierig zu unterscheiden, was in einem Zeugnis stehen muss und was darin stehen darf. Wir beraten bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen, insbesondere dabei, die umfassende Rechtsprechung in Einklang mit interessengerechten Formulierungen zu bringen

Ihre Ansprechpartner

Maike Koch

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
maike.koch(at)werner-ri.de