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Betriebsrat

Der Betriebsrat ist das von den Arbeitnehmern gewählte Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerschaft und damit der Betriebspartner des Arbeitgebers. Er genießt höchsten Schutz: Betriebsratsmitglieder sind nicht ordentlich kündbar. Wer die Betriebsratsarbeit behindert, macht sich sogar strafbar. Aufgrund der divergierenden Interessen ist das Verhältnis nicht immer einfach. Wir helfen Arbeitgebern bei allen Fragestellungen, die das Verhältnis zum Betriebsrat betreffen von den Betriebsratswahlen, über Mitbestimmungs-, Unterrichtungs- und Beratungsrechte bis hin zur Auflösung des Betriebsrats.

Ihre Ansprechpartner

Maike Koch

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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