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Kollektivarbeitsrecht

Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie den tarifvertragsschließenden Parteien, also Gewerkschaft und Arbeitgeberverband. Hier treten in der betrieblichen Praxis eine Fülle von Fragen auf - nicht nur in den Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht. Wir beraten Sie zum Beispiel zu Fragen der Anwendbarkeit von Tarifverträgen, wenn eine Gewerkschaft Ihre Mitarbeiter zur Gründung eines Betriebsrats motivieren will und allen weiteren Fragen.

Ihre Ansprechpartner

Maike Koch

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
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