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GbR-Vertrag

Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerliches Rechts (GbR) haften alle persönlich unbeschränkt. Der Ausgestaltung des GbR-Vertrages kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Wir haben Erfahrung in der Erstellung und Verhandlung von GbR Verträgen für Gesellschaften unterschiedlichen Zuschnitts und Zusammensetzung. Mit diesem Hintergrund beraten wir Sie beim Abschluss und der Verhandlung von Verträgen oder im Streit über Ansprüche daraus.

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Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner

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