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Offene Handelsgesellschaft

Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personenhandelsgesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen zusammenschließen, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. In der Praxis wird sie relativ selten gewählt. Wir beraten, wann eine OHG für Sie die richtige Rechtsform ist und haben Erfahrung bei der Gründung, Veräußerung und in allen relevanten Rechtsfragen.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner

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Roman Pusep

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