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Patente und Gebrauchsmuster

Patente und Gebrauchsmuster sind sogenannte technische Schutzrechte. Das Patent ist ein vom Patentamt geprüftes Schutzrecht  für technische Neuentwicklungen. Es sichert dem Patentinhaber ein Monopolrecht auf seine Erfindung und gewährleistet so einen Marktvorsprung und einen Nachahmungsschutz. Das Gebrauchsmuster ist ebenfalls ein technisches Schutzrecht; es wird oft als "kleines Patent" bezeichnet. Dieses wird dem Antragsteller bzw. Erfinder ungeprüft gewährt. Die schnelle Erteilung dieses Schutzrechtes hat aber auch den Nachteil, dass das Gebrauchsmuster deutlich leichter angegriffen werden kann, als ein Patent. Im Hinblick auf Patente und Gebrauchsmuster arbeiten wir ausschließlich mit renommierten Kölner Patentanwaltskanzleien zusammen.

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