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Unterlassungsverpflichtung

Die (strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtung ist die sinnvolle und gebotene Reaktion auf eine berechtigte Abmahnung. Darin verpflichtet sich der Abgemahnte, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Liegt ein Verstoß bereits vor, ist es entscheidend, dass die Verpflichtungserklärung eine Vertragsstrafe enthält, also strafbewehrt ist. Denn nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kann die einstweilige Verfügung verhindern.

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