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Datenschutz

Aus verschiedenen Perspektiven wird Datenschutz als Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung oder Schutz der Privatsphäre definiert. Im Datenschutzrecht ist das rechtliche Dürfen geregelt. Wir befassen uns seit rund 20 Jahren mit allen Rechtsfragen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des bereichsspezifischen Datenschutzes (z.B. Energierecht, BKA-Gesetz), beraten Unternehmen bei der Konzeption, Erstellung und Verhandlung von Datenschutz- und Compliance-Konzepten und erarbeiten Datenschutzvereinbarungen.

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Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner

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