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IT-Strafrecht

Über die Straftatbestände des Strafgesetzbuches wie das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Datenveränderung (§ 303a StGB) und der Computersabotage (§ 303a StGB) hinaus, umfasst das IT-Strafrecht vor allem Straftaten, die im Internet begangen werden. Dies geht von der Verletzung von Urheberrechten bis hin zu Betrugsvorwürfen im E-Commerce. Wir begleiten IT-Strafverfahren in Zusammenarbeit mit erfahrenen externen Fachanwälten für Strafrecht.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner

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Fachanwalt für IT-Recht
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Roman Pusep

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