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Schenkungsteuer

Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer richten sich nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz und sind hinsichtlich Steuerklassen, Steuersatz und Freibeträgen gleich. Der Vorteil einer Schenkung liegt darin, dass der Freibetrag alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden kann. Darüber hinaus kann der Schenkende die anfallende Schenkungsteuer für den Beschenkten übernehmen. Eine geschickte Gestaltung kann hier helfen, Steuern legal zu reduzieren.

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