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Der Betriebsrat (BR) nimmt auch bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen eine gewichtige Rolle ein. Diese Fragen sind fast immer mit der Informationstechnologie (IT) bzw. mit Elektronischer Datenverarbeitung (EDV) verbunden, sodass sich das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ergibt. Das Mitspracherecht von Betriebsräten mündet häufig in Betriebsvereinbarungen (BV).

Im Auftrag der Betriebsräte, einschließlich Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat, konnten wir in einer Vielzahl von Fällen gemeinsam mit dem jeweiligen Arbeitgeber eine rechtlich-technische Lösung erarbeiten, die einen angemessenen Datenschutz im Unternehmen etablierte und gleichzeitig das wirtschaftliche Fortkommen des Unternehmens sicherte. Dabei begleiteten wir den gesamten Prozess der jeweiligen IT-BV, von der ersten internen Abstimmung, über mehrere Verhandlungsrunden, bis hin zur Prüfung der vertragskonformen Umsetzung. Dabei ist es uns wichtig, keine "Blockade-Anwälte" aufseiten der Betriebsräte zu sein. Das Wohl des Unternehmens und der Belegschaft ist uns besonders wichtig.