Roman Pusep
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de
Die einstweilige Verfügung ist das effektivste Mittel, um Unterlassungsansprüche im Gewerblichen Rechtsschutz zeitnah und effektiv durchzusetzen. Hier wird auf Antrag des Antragstellers (Eilantrag) und meist ohne Anhörung des Antragsgegners dem Antragsgegner aufgegeben, eine Handlung zu unterlassen.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de