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Vodafone darf nicht mehr für „Allnet-Flat“ werben

Das Landgericht Düsseldorf bestätigte am 29.08.2014 eine einstweilige Verfügung gegen Vodafone, in der es dem Mobilfunkanbieter untersagt hatte, in TV-Werbespots mit einer „Allnet-Flat“ zu werben (Urteil vom 29.08.2014, Az. 38 O 78/14). Vodafone erkannte das Urteil als endgültige Regelung an.

Vodafone warb in TV-Werbespots mit der Aussage „Jetzt für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat schon ab 19,99 € im Monat,...“. Die Wettbewerbszentrale hielt die Werbespots für wettbewerbswidrig, weil sich das Angebot entgegen der Aussage in den Werbespots nur an Bestandskunden richtet. Auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagte das Landgericht Düsseldorf Vodafone, die Werbespots weiter zu verwenden.

Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass die Werbung in zwei Aspekten irreführend und damit wettbewerbswidrig sei. Zum einen sei für Verbraucher nicht ersichtlich, dass sich das Angebot nur an Bestandskunden richtet. Ein durchschnittlicher Verbraucher würde die Werbung vielmehr so verstehen, dass Vodafone mit diesem Angebot auch um Neukunden wirbt. Zum anderen würde Vodafone auch Bestandskunden über das Angebot täuschen, weil tatsächlich höhere Kosten als 19,99 € im Monat entstehen. Es handelte sich in Wirklichkeit um einen Zusatztarif, den man nur zu einem bestehenden, kostenpflichtigen Grundtarif dazu buchen konnte. Da Vodafone beide Einschränkungen nicht deutlich machte, sei die Werbung irreführend.