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Einziehung von Gesellschafteranteilen

Gesellschafteranteile können eingezogen werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag geregelt ist, oder wenn ein Gesellschafter nicht im Sinne der Gesellschaft handelt. Wir beraten Gesellschaften bei der Einziehung und helfen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Gesellschafter.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner

Rechtsanwalt
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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Roman Pusep

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