Bei der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde (nach Art. 33 DS-GVO) ist Geschwindigkeit gefragt. Das Gesetz schreibt unverzügliches Handeln vor, maximal jedoch 72 Stunden (= 3 Tage). Bei der Risikobeurteilung können wir auf unser gesamtes Anwaltsteam, bestehend aus TÜV-zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten, die teils gleichzeitig Fachanwälte für IT-Recht sind, zurückgreifen und die Meldung schnell und umfassend ausarbeiten.
Gleichzeitig unterstützen wir Sie bei anderen damit verbundenen Maßnahmen, wie
- Benachrichtigung der betroffenen Personen
- Erforderliche Dokumentationen
- Entwicklung von Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
Our services in
IT-law, data protection, internet law:
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- Aufsichtsbehörde
- Auftragsverarbeitungsvertrag
- Behörde und Datenschutz
- Betroffenenrechte
- Datenpanne/Datenschutzvorfall
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Datenschutzhinweise/Datenschutzerklärung
- Externer Datenschutzbeauftragter
- Gemeinsame Verantwortung
- IT-Betriebsvereinbarung
- Schulungen Vorträge Workshops
- Verfahrensverzeichnis