Abmahnung im Arbeitsrecht
Damit die Kündigung eines Arbeitnehmers aufgrund eines Fehlverhaltens möglich ist, muss das Fehlverhalten in der Regel im Vorfeld wirksam abgemahnt werden. Wir helfen Ihnen dabei, die Kündigung gut vorzubereiten, damit Sie für einen Kündigungsschutzprozess bestens gewappnet sind.
Ihre Ansprechpartner
Maike Koch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
maike.koch(at)werner-ri.de
Unsere Leistungen im Bereich
Arbeitsrecht:
Arbeitsrecht:
- Abmahnung im Arbeitsrecht
- Änderungskündigung
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Arbeitnehmergleichbehandlung
- Arbeitnehmerhaftung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsgerichtsprozess
- Arbeitsrecht in der Insolvenz
- Arbeitsrechtliche Schulungen
- Arbeitsverträge
- Arbeitszeugnisse
- Aufhebungsverträge
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Betriebsrat
- Betriebsübergang
- Betriebsvereinbarung
- Diebstahl und Unterschlagung
- Elternzeit
- Geschäftsführeranstellungsverträge
- IT-BV: IT-Betriebsvereinbarung
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Kapitalerhöhung und -herabsetzung
- Kollektivarbeitsrecht
- Krankheit
- Kündigung
- Mobbing
- Teilzeit
- Urlaub
- Verhandlung mit Sozialpartnern