
Markenlizenzverträge
Der Markenlizenzvertrag ist ein spezieller Lizenzvertrag, dessen Grundzüge im Markengesetz geregelt sind. Im Markenlizenzvertrag können Art und Umfang der Rechteeinräumung vereinbart werden. Insbesondere können beliebige zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkungen getroffen werden und eine exklusive Markenlizenz vereinbart werden.
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Roman Pusep
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de
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Gewerblicher Rechtsschutz:
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