Medien- und Urheberrecht
In der Medienwirtschaft treffen Kreative, Produzenten, Dienstleister, Vertriebsunternehmen und Behörden aufeinander. Durch unsere exzellenten Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und jahrelange Branchenerfahrung haben wir ein vertieftes Verständnis für die Interessen der Beteiligten. Mit diesem Hintergrund beraten wir Film- und Fernsehproduzenten, Autoren, Agenturen, Filmschaffende, Verlage, Musiker, Komponisten, Internet- und andere Medienunternehmen in allen rechtlichen Belangen.
Ziel des Urheberrechtes ist es, dass Urheber an der Auswertung der von ihm geschaffenen Werke angemessen und dauerhaft partizipieren. Gleiches gilt für diejenigen, die durch ihre organisatorischen und finanziellen Leistungen die Verwertung der Werke erst ermöglichen (z.B. Tonträgerhersteller, Filmproduzenten, Veranstalter, Sendeunternehmen).
Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Urheberrechts, insbesondere bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, beim Clearing von Rechten und bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder der Abwehr von Unterlassungs-, Schadensersatz-, Nennungs- und sonstigen Ansprüchen.
Ihre Ansprechpartner
Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 66
marcus.werner(at)werner-ri.de
Roman Pusep
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de
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