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Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

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Sie brauchen rechtliche Beratung? Dann rufen Sie uns an für eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung. Bundesweit!

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Gerne können Sie uns Ihr rechtliches Anliegen per E-Mail schildern. Sie erhalten zeitnah eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung von uns.

Wir beraten umfangreich bei Anfragen von Betroffenen (Art. 4 Nr. 1 DS-GVO) gegenüber den datenschutzrechtlich Verantwortlichen, um Betroffenenrechte durchzusetzen, vor allem

  • Recht auf Information, Art. 12, 13 und 14 DS-GVO
  • Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO
  • Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO
  • Recht auf Löschung bzw. Vergessenwerden, Art. 17 DS-GVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung bzw. Sperrung, Art. 18 DS-GVO
  • Recht auf Widerspruch, Art. 21 DS-GVO

Gleichzeitig unterstützen wir die datenschutzrechtlich Verantwortlichen (Art. 4 Nr. 7 DS-GVO) dabei, die Betroffenenrechte einzuhalten und zu erfüllen sowie die datenschutzrechtlich relevanten Prozesse so einzurichten, dass diese Prozesse möglichst schonend für personenbezogene Daten sind (privacy by design und privacy by default = Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen, Art. 25 DS-GVO).