Kollektivarbeitsrecht
Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie den tarifvertragsschließenden Parteien, also Gewerkschaft und Arbeitgeberverband. Hier treten in der betrieblichen Praxis eine Fülle von Fragen auf - nicht nur in den Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht. Wir beraten Sie zum Beispiel zu Fragen der Anwendbarkeit von Tarifverträgen, wenn eine Gewerkschaft Ihre Mitarbeiter zur Gründung eines Betriebsrats motivieren will und allen weiteren Fragen.
Ihre Ansprechpartner
Maike Koch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
maike.koch(at)werner-ri.de
Unsere Leistungen im Bereich
Arbeitsrecht:
Arbeitsrecht:
- Abmahnung im Arbeitsrecht
- Änderungskündigung
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Arbeitnehmergleichbehandlung
- Arbeitnehmerhaftung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsgerichtsprozess
- Arbeitsrecht in der Insolvenz
- Arbeitsrechtliche Schulungen
- Arbeitsverträge
- Arbeitszeugnisse
- Aufhebungsverträge
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Betriebsrat
- Betriebsübergang
- Betriebsvereinbarung
- Diebstahl und Unterschlagung
- Elternzeit
- Geschäftsführeranstellungsverträge
- IT-BV: IT-Betriebsvereinbarung
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Kapitalerhöhung und -herabsetzung
- Kollektivarbeitsrecht
- Krankheit
- Kündigung
- Mobbing
- Teilzeit
- Urlaub
- Verhandlung mit Sozialpartnern