Kartellrecht
Das Kartellrecht betrifft alle Unternehmen. Es schützt die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs, unabhängig von der Größe und Bedeutung der Unternehmen, von denen Beschränkungen des Wettbewerbs ausgehen können. Jeder Unternehmenskauf hat deshalb auch eine kartellrechtliche Seite (Anmeldung oder Genehmigung), die wir prüfen und umsetzen. Diese und andere kartellrechtliche Fragen beantworten wir im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Beratung.
Ihre Ansprechpartner
Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 66
marcus.werner(at)werner-ri.de
Roman Pusep
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de
Unsere Leistungen im Bereich
Gesellschaftsrecht:
Gesellschaftsrecht:
- AG-Satzung
- Beteiligungen
- Einziehung von Gesellschafteranteilen
- Franchise-Verträge
- GbR-Vertrag
- Geschäftsführer-Bestellung und -abberufung
- Geschäftsführeranstellungsvertrag
- Gesellschafterhaftung
- Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse
- Gesellschaftsverträge
- GmbH
- GmbH & Co. KG
- Handelsvertreterausgleichsanspruch
- Handelsvertreterverträge
- Kartellrecht
- Kommanditgesellschaft
- Liquidation
- Management Buyout
- Offene Handelsgesellschaft
- Partnerschaftsgesellschaften
- Stiftungen
- Stille Gesellschaft
- Streit unter Gesellschaftern
- Treuhandvertrag
- Umwandlungen
- Unternehmenskauf Asset Deal/Share Deal
- Vereine
- Vertriebsverträge
- Vorratsgesellschaft
- Vorstandsvertrag
- Wahl der richtigen Gesellschaftsform