Änderungskündigung
Die Änderungskündigung ist eines der komplexesten Instrumente des Arbeitsrechts. In der Praxis wird sie häufig unterschätzt: Sie beinhaltet die Beendigung des aktuellen Arbeitsverhältnisses, verbunden mit dem Angebot eines neuen Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen. Die Gerichte prüfen im Streitfall also nicht nur, ob die Beendigung des konkreten Arbeitsverhältnisses sozial gerechtfertigt ist, sondern auch, ob das Änderungsangebot angemessen ist. WERNER Rechtsanwälte Informatiker beraten Arbeitgeber dabei, diese beiden Hürden zu nehmen. Darüber hinaus beraten wir Arbeitnehmer und prüfen etwaige Änderungsangebote.
Ihre Ansprechpartner
Maike Koch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
maike.koch(at)werner-ri.de
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Arbeitsrecht:
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- Änderungskündigung
- Arbeitnehmerdatenschutz
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