Arbeitnehmererfindung
Erfindungen von Arbeitnehmern sorgen in vielen Unternehmen für eine ständige Effizienzsteigerung. Die Arbeitnehmer müssen und sollen jedoch nicht nur aus dem Gefühl der Verbundenheit zu „ihrem“ Unternehmen diesen wertvollen Beitrag erbringen. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbEG) stellt sicher, dass die Arbeitnehmer für diese Leistungen angemessen entlohnt werden. Allerdings müssen bei der Erfindungsmeldung und der Inanspruchnahme Formalia beachtet werden. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten, Arbeitgeber, wie Arbeitnehmer.
Ihre Ansprechpartner
Roman Pusep
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de
Unsere Leistungen im Bereich
Gewerblicher Rechtsschutz:
Gewerblicher Rechtsschutz:
- Abgrenzungsvereinbarungen
- Abmahnung im Wettbewerbsrecht
- Abschlussschreiben und Abschlusserklärung
- Arbeitnehmererfindung
- Domains und Dispute-Antrag
- Einstweilige Verfügung
- Europäische Marke
- File-Sharing
- Geschmacksmuster
- Internationale Marke
- Irreführende geschäftliche Handlungen
- Markenanmeldung
- Markenlizenzverträge
- Markenrecherche
- Markenrecht
- Markenüberwachung
- Patente und Gebrauchsmuster
- Rechtserhaltende Benutzung
- Schutzschrift
- Schwarze Liste
- Unterlassungsverpflichtung
- Verwechslungsgefahr
- Wettbewerbsrecht