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Arbeitnehmererfindung

Erfindungen von Arbeitnehmern sorgen in vielen Unternehmen für eine ständige Effizienzsteigerung. Die Arbeitnehmer müssen und sollen jedoch nicht nur aus dem Gefühl der Verbundenheit zu „ihrem“ Unternehmen diesen wertvollen Beitrag erbringen. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbEG) stellt sicher, dass die Arbeitnehmer für diese Leistungen angemessen entlohnt werden. Allerdings müssen bei der Erfindungsmeldung und der Inanspruchnahme Formalia beachtet werden. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten, Arbeitgeber, wie Arbeitnehmer.

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