Arbeitszeugnisse
Jeder Arbeitnehmer hat sofort nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Erstellung eines Arbeitszeugnisses. Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend sein und darf ihn in seinem weiteren beruflichen Fortkommen nicht einschränken. Hier ist es für den juristischen Laien schwierig zu unterscheiden, was in einem Zeugnis stehen muss und was darin stehen darf. Wir beraten bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen, insbesondere dabei, die umfassende Rechtsprechung in Einklang mit interessengerechten Formulierungen zu bringen
Ihre Ansprechpartner
Maike Koch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
maike.koch(at)werner-ri.de
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Arbeitsrecht:
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