
Europäische Marke
Unionsmarke (früher Gemeinschaftsmarken genannt) werden beim EUIPO - Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (früher HABM - Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt genannt) angemeldet und nach der Eintragung im dortigen Markenregister geführt. Der Inhaber einer EU-Marke kann seine Markenrechte in allen EU-Ländern durchsetzen. Aus diesem Grund und wegen der verhältnismäßig geringen Anmeldegebühren in Höhe von ab 1.000,-- € bzw. ab 850,-- € bei Onlineanmeldung wird der EU-Marke meist der Vorzug vor nationalen Marken gegeben.
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Roman Pusep
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de
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