Markenrecherche
Verstößt eine neue Marke gegen die Rechte aus einer älteren Marke, kann der Inhaber der älteren Marke den Inhaber der neuen Marke auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen. Die Inhaber älterer Marken sprechen durch ihre Rechtsanwälte meist eine Abmahnung aus. Die Kosten hierfür muss der Anmelder einer neuen Marke verschuldensunabhängig bezahlen. Sie bewegen sich in einer Größenordnung von 5.000 Euro und mehr.
Vor der Markenanmeldung ist deshalb eine Markenrecherche sinnvoll. Dabeigibt es unterschiedlich umfangreiche und damit kostspielige Recherchevarianten, die wir nachfolgend kurz vorstellen wollen:
- Die umfangreiche Markenrecherche
Hier durchsuchen erfahrende Rechercheunternehmen diverse Markenregister, Internet, Domains, Handelsregister etc. nach Bezeichnungen, die der ins Auge gefassten Marke ähnlich oder mit ihr identisch sind, und zwwar bezigen auf das Schriftbold, aunf den Klang und auf die inhaltliche Bedeutung. WERNER Rechtsanwälte Informatiker werten diese Ergebnisse für Sie markenrechtlich aus und stellen fest, ob rechtlich ein Verstoß gegen Rechte aus älteren Marken vorliegen würde, würde die neue Marke angemeldet und benutzt werden.
- Die beschränkte Markenrecherche
Es ist teilweise kaufmännisch vertretbar, eine Marke ohne eine umfangreiche Markenrecherche einzuführen. Letztlich bietet auch eine umfangreiche Recherche keine absolute Sicherheit. Wir bieten aus diesem Grund unseren Mandanten an, dass wir selbst eine auf wenige Stunden beschränkte Recherche durchführen, um das Abmahnrisiko etwas abzusenken. Dabei werten wir insbesondere folgede Quellen bzw. Datenbanken aus:
- Markenrecherche im DPMA-Markenregister (DPMA) v.a. nach nationalen Marken.
- Markenrecherche im EU-Markenregister (EUIPO) nach europäischen Marken.
- Markenrecherche im WIPO-Markenregister (WIPO) nach internationalen Marken.
- Handelsregister-Recherche bzw. Unternehmensregister-Recherche nach vorhandenen Firmierungen.
- Internetrecherche über Suchmaschinen
- Do-It-Yourself Recherche
Alternativ können unsere Mandanten die beschränkte Recherche in den angegebenen Datenbanken auch selbst durchführen. Dazu müsste man die angestrebte Marke bzw. einzelne Bestandteile davon in die Datenbanken und Suchmaschinen eingeben. Bei der Bewertung der Suchergebnisse können unsere Rechtsanwälte behilflich sein, falls erforderlich.
Ihre Ansprechpartner
Roman Pusep
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de
Gewerblicher Rechtsschutz:
- Abgrenzungsvereinbarungen
- Abmahnung im Wettbewerbsrecht
- Abschlussschreiben und Abschlusserklärung
- Arbeitnehmererfindung
- Domains und Dispute-Antrag
- Einstweilige Verfügung
- Europäische Marke
- File-Sharing
- Geschmacksmuster
- Internationale Marke
- Irreführende geschäftliche Handlungen
- Markenanmeldung
- Markenlizenzverträge
- Markenrecherche
- Markenrecht
- Markenüberwachung
- Patente und Gebrauchsmuster
- Rechtserhaltende Benutzung
- Schutzschrift
- Schwarze Liste
- Unterlassungsverpflichtung
- Verwechslungsgefahr
- Wettbewerbsrecht