
Offene Handelsgesellschaft
Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personenhandelsgesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen zusammenschließen, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. In der Praxis wird sie relativ selten gewählt. Wir beraten, wann eine OHG für Sie die richtige Rechtsform ist und haben Erfahrung bei der Gründung, Veräußerung und in allen relevanten Rechtsfragen.
Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 66
marcus.werner(at)werner-ri.de

Roman Pusep
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de
Unsere Leistungen im Bereich
Gesellschaftsrecht:
Gesellschaftsrecht:
- AG-Satzung
- Beteiligungen
- Einziehung von Gesellschafteranteilen
- Franchise-Verträge
- GbR-Vertrag
- Geschäftsführer-Bestellung und -abberufung
- Geschäftsführeranstellungsvertrag
- Gesellschafterhaftung
- Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse
- Gesellschaftsverträge
- GmbH
- GmbH & Co. KG
- Handelsvertreterausgleichsanspruch
- Handelsvertreterverträge
- Kartellrecht
- Kommanditgesellschaft
- Liquidation
- Management Buyout
- Offene Handelsgesellschaft
- Partnerschaftsgesellschaften
- Stiftungen
- Stille Gesellschaft
- Streit unter Gesellschaftern
- Treuhandvertrag
- Umwandlungen
- Unternehmenskauf Asset Deal/Share Deal
- Vereine
- Vertriebsverträge
- Vorratsgesellschaft
- Vorstandsvertrag
- Wahl der richtigen Gesellschaftsform