Arbeitnehmerhaftung
"Rumpeldibumpel, weg ist der Kumpel" soll ein Richter zu einem LKW-Fahrer gesagt haben. Dieser hatte während der Fahrt telefoniert, war in den Graben gefahren und hatte einen erheblichen Schaden verursacht. Wie in diesem Fall verursachen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der täglichen Arbeit immer wieder Schäden. Dies kann die Produktion von Ausschuss, ein Unfall mit dem Dienstwagen oder Kaffee in der Computertastatur sein. Passiert dies zu oft oder ist der Schaden zu groß, sollte der Arbeitgeber prüfen, ob er den Mitarbeiter in die Verantwortung nehmen will. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie darin, die richtige Entscheidung zu treffen und umzusetzen.
Ihre Ansprechpartner
Maike Koch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
maike.koch(at)werner-ri.de
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