Arbeitnehmerüberlassung
An der Arbeitnehmerüberlassung sind drei Parteien beteiligt: Verleiher, Entleiher und Arbeitnehmer. Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Vertragsverhältnissen oder der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Ihre Ansprechpartner
Maike Koch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
maike.koch(at)werner-ri.de
Unsere Leistungen im Bereich
Arbeitsrecht:
Arbeitsrecht:
- Abmahnung im Arbeitsrecht
- Änderungskündigung
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Arbeitnehmergleichbehandlung
- Arbeitnehmerhaftung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsgerichtsprozess
- Arbeitsrecht in der Insolvenz
- Arbeitsrechtliche Schulungen
- Arbeitsverträge
- Arbeitszeugnisse
- Aufhebungsverträge
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Betriebsrat
- Betriebsübergang
- Betriebsvereinbarung
- Diebstahl und Unterschlagung
- Elternzeit
- Geschäftsführeranstellungsverträge
- IT-BV: IT-Betriebsvereinbarung
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Kapitalerhöhung und -herabsetzung
- Kollektivarbeitsrecht
- Krankheit
- Kündigung
- Mobbing
- Teilzeit
- Urlaub
- Verhandlung mit Sozialpartnern