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Abschlussschreiben und Abschlusserklärung

Die vom Antragsteller erfolgreich erwirkte einstweilige Verfügung regelt einen Lebenssachverhalt nur vorläufig. Der Antragsteller ist jedoch stets an einer dauerhaften Lösung interessiert. Diese kann er entweder dadurch erreichen, dass er „normalen“ Rechtsweg beschreitet, oder dadurch, dass der Antragsgegner eine Abschlusserklärung abgibt. In der Abschlusserklärung akzeptiert der Antragsgegner die einstweilige Verfügung als endgültig und verzichtet auf Rechtmittel dagegen. Die Aufforderung an den Antragsgegner, eine solche Erklärung abzugeben, nennt man Abschlussschreiben.

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Roman Pusep

Rechtsanwalt
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