Teilzeit
Teilzeitarbeit ist ein Thema, mit dem sich Arbeitgeber beschäftigen müssen - nicht zuletzt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verwirklichen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz legt das Prozedere fest und hält leider auch einige Fallstricke für Arbeitgeber parat. Wir kennen diese und helfen beim Umgang mit Teilzeitanträgen, bei der Gestaltung von Teilzeitarbeitsverhältnissen und besonderen Arbeitsverträgen.
Ihre Ansprechpartner
Maike Koch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
maike.koch(at)werner-ri.de
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Arbeitsrecht:
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- Änderungskündigung
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- Arbeitsgerichtsprozess
- Arbeitsrecht in der Insolvenz
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