
Domains und Dispute-Antrag
Im Rahmen von Auseinandersetzungen um Marken oder das Namensrecht ist es häufig von entscheidender Bedeutung, die entsprechende Domain von der Gegenseite zu erlangen. Die schnellste, einfachste und kostengünstigste Möglichkeit bietet hier der Dispute-Antrag, soweit es um DE-Domains handelt. Dieser hat zur Folge, dass die Domain automatisch dem Antragsteller des Dispute-Antrag zufällt, wenn der Domaininhaber die Löschung der Domain beantragt.
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Roman Pusep
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de
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Gewerblicher Rechtsschutz:
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