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Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Wir beraten Sie vollumfänglich und lösungsorientiert bei steuerlichen Nacherklärungen und Selbstanzeigen und begleiten Sie diskret bei allen erforderlichen Schritten. Grundsätzlich gilt: Wer eine Steuerhinterziehung selber anzeigt, hat die Möglichkeit, straffrei zu bleiben. Die Selbstanzeige ist jedoch ein komplexer Prozess, bei dem es gilt, keine Fehler zu machen.

Eine Selbstanzeige ist nur wirksam, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht von den Finanzbehörden entdeckt ist. Deshalb prüfen wir zunächst, ob eine Selbstanzeige überhaupt noch möglich ist. Weitere Wirksamkeitsvoraussetzung ist, dass die Selbstanzeige vollständig ist. Hierzu verschaffen wir uns zunächst einen genauen Überblick über Ihre Situation und beraten Sie hinsichtlich Ihrer Aufklärungspflicht gegenüber den Behörden. Wenn eine Selbstanzeige nicht alle steuerrelevanten Sachverhalte erfasst, gefährdet dies ihre Wirksamkeit. Im Hinblick darauf erarbeiten wir die Selbstanzeige und geben diese für Sie ab. Dies tun wir mit der gebotenen Diskretion und Eile.

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