Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht ist das Grundgerüst für einen fairen Wettbewerb. Es bietet vor allem Mitbewerbern (aber auch Verbänden) die Möglichkeit, die geschäftlichen Handlungen von anderen Unternehmern bzw. Konkurrenten anhand des Regelwerks zu überprüfen und unlautere geschäftliche Handlungen (wie z.B. Irreführung und Belästigung sowie Handlungen, die auf der Schwarzen Liste verzeichnet sind) zu unterbinden.
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Roman Pusep
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de
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Gewerblicher Rechtsschutz:
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