Schutzschrift
Erhalten Sie eine Abmahnung, müssen Sie befürchten, dass die Gegenseite die einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt – auch wenn Sie die Abmahnung für unberechtigt halten. Die einstweilige Verfügung wird meist erlassen, weil das Gericht bei einem Eilantrag nur den Vortrag des Antragstellers zur Kenntnis nimmt und prüft. Der Antragsgegner wird in der Regel nicht angehört. Mit einer Schutzschrift kann der Adressat einer Abmahnung erreichen, dass das Gericht auch seine Argumente kennt und sie bei der Entscheidung über einen Eilantrag berücksichtigt.
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Roman Pusep
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de
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Gewerblicher Rechtsschutz:
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