Betriebsübergang
Bei einem Betriebsübergang geht eine wirtschaftliche Einheit eines Unternehmens auf ein anderes Unternehmen über. Hierbei stellen Gesetz und Rechtsprechung an den Arbeitgeber eine Reihe von Anforderungen. Zum Beispiel müssen alle Arbeitnehmer ausführlich über den Grund, das Prozedere und die Auswirkungen des Betriebsübergangs informiert werden. Diese Aufgaben sind in formeller und tatsächlicher Hinsicht nicht einfach zu erfüllen. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung bereiten wir alle notwendigen Schritte für Sie vor und unterstützen Sie mit unserer praktischen Erfahrung.
Ihre Ansprechpartner
Maike Koch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
maike.koch(at)werner-ri.de
Unsere Leistungen im Bereich
Arbeitsrecht:
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- Abmahnung im Arbeitsrecht
- Änderungskündigung
- Arbeitnehmerdatenschutz
- Arbeitnehmergleichbehandlung
- Arbeitnehmerhaftung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsgerichtsprozess
- Arbeitsrecht in der Insolvenz
- Arbeitsrechtliche Schulungen
- Arbeitsverträge
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- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
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- Diebstahl und Unterschlagung
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- Geschäftsführeranstellungsverträge
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- Verhandlung mit Sozialpartnern