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Betriebsübergang

Bei einem Betriebsübergang geht eine wirtschaftliche Einheit eines Unternehmens auf ein anderes Unternehmen über. Hierbei stellen Gesetz und Rechtsprechung an den Arbeitgeber eine Reihe von Anforderungen. Zum Beispiel müssen alle Arbeitnehmer ausführlich über den Grund, das Prozedere und die Auswirkungen des Betriebsübergangs informiert werden. Diese Aufgaben sind in formeller und tatsächlicher Hinsicht nicht einfach zu erfüllen. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung bereiten wir alle notwendigen Schritte für Sie vor und unterstützen Sie mit unserer praktischen Erfahrung.

Ihre Ansprechpartner

Maike Koch

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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