Markenrecht
Markenrechtlicher Schutz entsteht nicht erst mit der Markenanmeldung. Vielmehr sind nach dem Markengesetz (MarkenG) alle tatsächlich verwendeten Produkt- und Geschäftsbezeichnungen geschützt. Unsere Mandanten fragen daher häufig, warum sie eine Marke anmelden sollen, wenn sie dadurch keinen zusätzlichen Schutz erlangen. Wir empfehlen dies regelmäßig, um bei der Durchsetzung von Markenrechten wertvolle Zeit und Geld zu sparen. Ist eine Marke registriert, kann der Markeninhaber unmittelbar aus der Registrierung gegen Verletzer vorgehen. Liegt nur eine Bezeichnung vor, muss der Anspruchsinhaber erst beweisen, dass es sich dabei um eine Marke handelt. Dieser Beweis ist oft schwierig, zeit- und kostenintensiv.
Ihre Ansprechpartner
Roman Pusep
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de
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