
Urheberrecht
Für jeden Urheber des wichtig, dass er an der Auswertung der von ihm geschaffenen Werke angemessen und dauerhaft partizipiert. Gleiches gilt für diejenigen, die durch ihre organisatorischen und finanziellen Leistungen die Verwertung der Werke erst ermöglichen (z.B. Tonträgerhersteller, Filmproduzenten, Veranstalter, Sendeunternehmen). Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Urheberrechts, insbesondere bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, beim Clearing von Rechten und bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder der Abwehr von Unterlassungs-, Schadensersatz-, Nennungs- und sonstigen Ansprüchen.
Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 66
marcus.werner(at)werner-ri.de

Roman Pusep
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de
Medien und Urheberrecht: