Krankheit
Eine häufig wiederkehrende oder lang anhaltende Erkrankung ist für den Arbeitgeber ein Grund genauer hinzusehen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch im Interesse der Parteien liegt. Möglicherweise gibt es für den Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsplatz im Unternehmen. Oder es müssen Wege gesucht werden, die Situation für beide Seiten zu erleichtern. Dazu kann auch gehören, über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nachzudenken. Dabei sind viele Fragen zu beachten: Ist der Betroffene möglicherweise schwerbehindert? Muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement versucht werden? Wir beraten zu allen arbeitsrechtlichen Fragen, zum Beispiel zur Entgeltfortzahlung, des Verfalls von Urlaubsansprüchen, der Wiedereingliederung, des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Low Performance.
Ihre Ansprechpartner
Maike Koch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
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