Geschmacksmuster
Das Geschmacksmuster ist das gewerbliche Schutzrecht für ein Design. Es schützt die Farb- und Formgebung von Produkten und verleiht seinem Inhaber ein Monopolrecht an einer bestimmten ästhetischen Form. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Anmeldung und der Sicherung der Rechte aus einem Geschmacksmuster.
Ihre Ansprechpartner
Roman Pusep
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de
Unsere Leistungen im Bereich
Gewerblicher Rechtsschutz:
Gewerblicher Rechtsschutz:
- Abgrenzungsvereinbarungen
- Abmahnung im Wettbewerbsrecht
- Abschlussschreiben und Abschlusserklärung
- Arbeitnehmererfindung
- Domains und Dispute-Antrag
- Einstweilige Verfügung
- Europäische Marke
- File-Sharing
- Geschmacksmuster
- Internationale Marke
- Irreführende geschäftliche Handlungen
- Markenanmeldung
- Markenlizenzverträge
- Markenrecherche
- Markenrecht
- Markenüberwachung
- Patente und Gebrauchsmuster
- Rechtserhaltende Benutzung
- Schutzschrift
- Schwarze Liste
- Unterlassungsverpflichtung
- Verwechslungsgefahr
- Wettbewerbsrecht