rauf

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

+49 (0) 221 / 97 31 43 - 0

Sie brauchen rechtliche Beratung? Dann rufen Sie uns an für eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung. Bundesweit!

info@werner-ri.de

Gerne können Sie uns Ihr rechtliches Anliegen per E-Mail schildern. Sie erhalten zeitnah eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung von uns.

Kapitalerhöhung und -herabsetzung

Eine Kapitalerhöhung ist die Erhöhung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von neuen Aktien. Sie kann bei einer Hauptversammlung nur dann genehmigt werden, wenn mindestens 3/4 der vertretenen stimmberechtigten Aktionäre dieser Maßnahme zustimmen. WERNER Rechtsanwälte Informatiker beraten bei der Vorbereitung und Umsetzung einer Kapitalerhöhung oder  -herabsetzung.

Ihre Ansprechpartner

Maike Koch

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
maike.koch(at)werner-ri.de