Gesellschafterhaftung
In den verschiedenen Gesellschaftsformen bestehen unterschiedliche Risiken, die sich für Gesellschafter realisieren können. In der gesellschaftsrechtlichen Beratung denken wir bei allen Schritten immer auch an eine mögliche Haftung der Gesellschafter. Entsprechend richten wir unsere Beratung an der Vermeidung der Haftung aus. In Haftungsfällen vertreten wir Gesellschaften zur Geltendmachung von Ansprüchen und Organmitglieder zu deren Abwehr.
Ihre Ansprechpartner
Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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marcus.werner(at)werner-ri.de
Roman Pusep
Rechtsanwalt
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Unsere Leistungen im Bereich
Gesellschaftsrecht:
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- AG-Satzung
- Beteiligungen
- Einziehung von Gesellschafteranteilen
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- GbR-Vertrag
- Geschäftsführer-Bestellung und -abberufung
- Geschäftsführeranstellungsvertrag
- Gesellschafterhaftung
- Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse
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- Kartellrecht
- Kommanditgesellschaft
- Liquidation
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