Verhandlung mit Sozialpartnern
Der Begriff „Sozialpartner“ bezeichnet die Tarifvertragsparteien, also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. WERNER Rechtsanwälte Informatiker beraten und moderieren Verhandlungen der Sozialpartner. Zum Beispiel, wenn Arbeitgeber mit der Gewerkschaft in Kontakt treten wollen, um Abweichungen vom Tarifvertrag oder einen Haustarifvertrag zu verhandeln. Oder in Krisensituationen, um einen Sanierungstarifvertrag auszuhandeln.
Ihre Ansprechpartner
Maike Koch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
maike.koch(at)werner-ri.de
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Arbeitsrecht:
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