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Prozessführung

WERNER Rechtsanwälte Informatiker führen für Sie Prozesse vor allen deutschen Gerichten, abgesehen vom Bundesgerichtshof. Dies umfasst die Geltendmachung von Ansprüchen ebenso wie die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.

Vor der Erhebung einer Klage prüfen wir die Risiken der Prozessführung und wägen sie sorgfältig ab. Prozessdauer, Kosten, Beweislastverteilung oder Zahlungsfähigkeit der Gegenseite sind mögliche Gesichtspunkte, die in unsere Empfehlung einfließen. Auch im Prozess spielen wir mit Ihnen die Szenarien durch und beraten Sie in taktischer Hinsicht.

Bis die Singularzulassung im Jahr 2002 abgeschafft wurde, waren alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei nur beim Oberlandesgericht Köln zugelassen. Mit diesem Hintergrund haben wir bis heute eine besondere Expertise in Berufungsverfahren, die uns bereits in der ersten Instanz zu Gute kommt. Diese Expertise gewährleistet qualitativ hochwertige Schriftsätze ebenso wie ein fundiertes taktisches Vorgehen und die entsprechende Verhandlungserfahrung vor Gericht. Heute sind wir bei Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bundesweit tätig und führen Prozesse auch vor Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten.

Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 66
marcus.werner(at)werner-ri.de

Roman Pusep

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de

Maike Koch

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 75
maike.koch(at)werner-ri.de

Unsere Leistungen im Bereich
Prozessführung: