Recht am eigenen Bild
Jeder Mensch hat das Recht an seinem Bild. Deshalb kann Jeder selbst bestimmen, ob, wann und wie ein Bild, auf dem er zu erkennen ist, veröffentlicht wird. Ausnahmen gelten für Bilder von Personen der Zeitgeschichte (Politiker und Prominente), Bilder, bei denen Personen zufällig mit abgebildet werden (der Rhein bei Hochwasser mit Spaziergängern) oder Bilder von Versammlungen oder Ereignissen (z.B. Fußballfans). Wir beraten einerseits Personen bei der Verletzung Ihrer Anonymität und andererseits Medien, die möglicherweise Rechte verletzen könnten.
Ihre Ansprechpartner
Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 66
marcus.werner(at)werner-ri.de
Roman Pusep
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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Medien und Urheberrecht: