
Handelsvertreterverträge
Handelsvertreterverträge müssen strategisch durchdacht und entsprechend gestaltet werden. Beide Parteien sollten schon bei der Gestaltung ihre Vorstellungen abstimmen, um späteren Streit zu vermeiden. Entsteht dennoch Streit über Provisionen oder Kundenstämme, ist eine fruchtbare Zusammenarbeit meist nicht mehr möglich. Wir sorgen in unserer Beratung bereits im Vorfeld dafür, dass beide Parteien ihre Ansprüche und Verpflichtungen kennen, damit im Nachhinein keine Missverständnisse auftreten.
Ihre Ansprechpartner

Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 66
marcus.werner(at)werner-ri.de

Roman Pusep
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
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