Aufhebungsverträge
Mit einem Aufhebungsvertrag wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Dabei sind grundsätzlich weder Fristen noch Kündigungsschutzbestimmungen zu beachten. Ein Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform, sonst ist er nichtig und das Arbeitsverhältnis besteht fort. Geht die Initiative zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages vom Arbeitgeber aus, muss er möglicherweise auf nachteilige sozialversicherungsrechtliche Folgen hinweisen. Zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes werden in Aufhebungsverträgen oft Abfindungszahlungen an den Arbeitnehmer vereinbart. WERNER Rechtsanwälte Informatiker beraten Sie und verhandeln für Sie faire und sachgerechte Aufhebungsverträge.
Ihre Ansprechpartner
Maike Koch
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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