Verwechslungsgefahr
Das Vorliegen der Verwechslungsgefahr ist das entscheidende Merkmal für einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch.
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Roman Pusep
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 (0) 221 / 97 31 43 - 73
roman.pusep(at)werner-ri.de
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Gewerblicher Rechtsschutz:
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