Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Sie ist von Körperschaften, juristischen Personen und Vermögensmassen zu entrichten, zum Beispiel von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Anstalten oder Stiftungen. Dabei wird zwischen der beschränkten und unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht unterschieden. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung möglich.